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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PC-Future GmbH

1.Vertragsumfang

Alle nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Firma PC-Future GmbH, Senkenweg 11, 86972 Schwabniederhofen oder ein von ihr beauftragtes Subunternehmen und gelten zusätzlich zu den Auftragsbeschreibungen, welche detaillierte Leistungen und Verpflichtungen aufzählen. 

Auftragsbeschreibungen können Abweichungen und Ergänzungen zu den nachfolgenden Bedingungen enthalten. 

2.Vertragsgegenstand

Die Durchführung der in der jeweiligen Auftragsbeschreibung definierten Leistung erfolgt durch PC-Future GmbH, soweit nicht anders vereinbart, nach der Wahl von PC-Future GmbH am Aufstellungsort, in ihren Geschäftsräumen oder einem von PC-Future GmbH genannten Subunternehmen. Die Leistungserbringung erfolgt, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb der normalen Arbeitszeit, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 15:00.(gesetzliche Feiertage exkludiert) 

Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden dafür die Verrechnungssätze gemäß Einzelauftrag zur Anwendung gebracht. 

Die Auswahl des leistungserbringenden Mitarbeiters obliegt PC-Future GmbH, die berechtigt ist hierfür auch Dritte heranzuziehen. 

3.Angebot und Bestellung

Angebote des Unternehmens sind grundsätzlich freibleibend, solange nichts anderes vereinbart ist.


Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kommen entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von PC-Future GmbH, durch Zusendung der Ware oder die Durchführung der Dienstleistung zustande. Enthält die Auftragsbestätigung Fehler, ist die gelieferte Ware oder die erbrachte Dienstleistung erkennbar fehlerhaft, muss der Kunde dies sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen anzeigen. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung, die Lieferung der Ware oder die Dienstleistung als genehmigt.

Die Auftragsannahme durch PC-Future GmbH steht immer unter dem Vorbehalt, dass der Kunde kreditwürdig ist. PC-Future GmbH kann nach eigenem Ermessen den Kreditrahmen des Kunden oder die Zahlungsbedingungen ändern. Sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, kann PC-Future GmbH die Belieferung aussetzen und von der Stellung einer Bankgarantie abhängig machen.

Bei mündlicher Bestellungen ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich so zu bestätigen, dass die Bestellung eindeutig zugeordnet werden kann, andernfalls ist PC-Future GmbH nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen.

Führt PC-Future GmbH einen Auftrag (auch ohne schriftliche Bestätigung) des Kunden aus, wird der Auftrag mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Bestellungen des Kunden sind bindend.

4.Preise

Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen für Einfuhrabgaben oder ähnliches zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der Leistung ändern, werden die Preise entsprechend angepasst. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Für Leistungen, die in den Geschäftsräumen von PC-Future GmbH bzw. ihrem genannten Subunternehmen erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen für Einzelaufträge.

PC-Future GmbH ist berechtigt eintretende Steigerungen bei Lohn, Material oder sonstigen Kosten bzw. Abgaben dem Kunden in Form einer Preiserhöhung anzulasten und bei der nächsten Teilzahlung in Rechnung zu stellen. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein akzeptiert, soweit sie jährlich nicht mehr als 7% der Vertragssumme betragen.

Für nachträglich in Verträge aufgenommene Systemerweiterungen gelten die zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Preise. 

5.Zahlung

Die von PC-Future GmbH erstellten Rechnungen sind zuzüglich Mehrwertsteuer sofort nach Erhalt ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Ausnahmen sind auf der Rechnung aufgeführt. Im Falle von Rücklastschriften hat PC-Future GmbH das Recht von dem Kunden die Erstattung der angefallenen Bankgebühren sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

Die Rechnung wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.

Wird PC-Future GmbH eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichs-verfahrens bekannt, so ist PC-Future GmbH berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt auch im Falle von Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.).
 

PC-Future GmbH ist berechtigt bei Materiallieferungen, die direkt an den Kunden geliefert werden, Vorkasse bzw. Abschlagszahlungen zu erheben. Details hierzu werden im Angebot bzw. im Vertrag aufgeführt.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der in Rechnung gestellten Kontokorrentzinsen verrechnet. 

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von PC-Future GmbH schriftlich anerkannt wurden.

6.Versandbedingungen

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann PC-Future GmbH nach eigenem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und anschließend dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

7.Widerrufsrecht

Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:  PC-Future GmbH, Senkenweg 11, 86972 Schwabniederhofen.

Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- Euro, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Hierfür hat PC-Future GmbH folgende Regelung getroffen:
Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket mit dem Hinweis „Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt PC-Future GmbH die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für ein Standardpaket bei der Deutschen Post AG entstanden wären. Bei Großteilen, wie etwa Monitoren, Druckern etc. wird PC-Future GmbH nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen Spediteur mit der Abholung der Ware beauftragen.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD's, DVD's, CD-ROM's und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

8.Kulanzrücknahme

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschrifts-ersuchen, deren Ursache PC-Future GmbH nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufs-fähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Rechnungsbetrags.

9.Eigentumsrecht/-vorbehalt

Alle Rechte an Dokumentationen, Zeichnungen, Kalkulationen etc., die einem Angebot oder einer Lieferung beigelegt sind, verbleiben bei PC-Future GmbH. Im Rahmen von Dienstleistungen gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PC-Future GmbH. 
Diagnose Software, Dokumentation, Geräte und andere Materialien, die von PC-Future GmbH zum Zwecke der Installation, Durchführung von Gewährleistungsarbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden, werden auf Wunsch von PC-Future GmbH beim Kunden aufbewahrt; sie bleiben jedoch ausschließliches Eigentum von PC-Future GmbH. 
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die genannten Test- und Hilfsmittel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PC-Future GmbH benutzen oder Dritten zugänglich machen.  PC-Future GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist PC-Future GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde PC-Future GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für PC-Future GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, PC-Future GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt PC-Future GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde PC-Future GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

10.Gewährleistung

PC-Future GmbH gewährleistet für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. Keine Gewähr übernimmt PC-Future GmbH für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der PC-Future GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von PC-Future GmbH autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist PC-Future GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfiehlt PC-Future GmbH die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Ist PC-Future GmbH zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. PC-Future GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet PC-Future GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden, Rücksende- und Serviceinformationen.

11.Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

PC-Future GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden. Wenn PC-Future GmbH vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde PC-Future GmbH für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich PC-Future GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen.

12.Haftungsbeschränkungen

PC-Future GmbH haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen PC-Future GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

PC-Future GmbH haftet nicht für durch ein fehlerhaftes Produkt verursachte Sachschäden, die der Kunde erleidet, sofern PC-Future GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 

Alle Schadenersatzansprüche gegen PC-Future GmbH, den Hersteller, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 12 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren grundsätzlich in einem Jahr von Beginn des folgenden Jahres an, in dem er von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt; es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift sieht eine kürzere Verjährungsfrist vor. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Geschädigten in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

PC-Future GmbH haftet nicht bei: 

Störungen, die durch höhere Gewalt, (z.B. direkter/indirekter Blitzschlag, Feuer, Wasser) äußere Einwirkungen (insbesondere Sachbeschädigung, Sabotage etc.) hervorgerufen werden,
vom Kunden veranlasste Änderungen an den Produkten, vom Kunden selbst durchgeführte Uminstallationen,
Bedienungsfehler, erhöhte Abnutzung als Folge der deutlichen Überschreitung von geräteüblichen Spezifikationen für den Geräteeinsatz (z.B.: Drucker),
Spannungsschwankungen oder Versagen der Klima- bzw. Luftentfeuchtungsanlage, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Datenträger oder sonstigem Zubehör, unsachgemäße Behandlung oder andere nicht von PC-Future GmbH zu vertretende Umstände.
Lieferung von Betriebsmittel, Verbrauchsmaterial und Zubehör, sowie optische Wiederherstellungsmaßnahmen (z.B. Neulackierung),
Technische Änderungen, die Installation neuer Softwareversionen und sonstige im Rahmen von Serviceleistungen erforderliche Arbeiten können zu Anpassungsaufwand an Hardware und/oder Software führen und deren Gesamtfunktion beeinträchtigen. 

Bei der Behebung solcher unvermeidbaren Beeinträchtigungen unterstützt PC-Future GmbH den Kunden auf Wunsch zu den jeweils gültigen Sätzen für Einzelaufträge, soweit diese Leistungen nicht durch einen anderweitig mit PC-Future GmbH abgeschlossenen Wartungsvertrag abgedeckt sind. 

Des Weiteren können sich Abweichungen von dem in Handbüchern, Software Produkt Beschreibungen und in sonstiger Dokumentation enthaltenen Spezifikationen ergeben. 

Die Übernahme jeglicher Verantwortung für die einwandfreie Funktion des Gesamtsystems für Produkte, die nicht von PC-Future GmbH gefertigt oder geliefert wurden.

Für die Wiederherstellung von Daten haftet PC-Future GmbH nicht, es sei denn, dass PC-Future GmbH den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

13.Voraussetzungen für Serviceleistungen

Die Sicherstellung der gerätespezifischen Umgebungsbedingungen und Bereitstellung der Stromversorgung entsprechend den Installationsrichtlinien des Herstellers für die jeweiligen Komponenten, an denen die Serviceleistungen erbracht werden. 

Der Kunde hält gelieferte bzw. zur Verfügung gestellte Hilfsmittel sowie Datenträger, Testgeräte, Wartungspläne, Testprogramme sowie Handbücher und Software Dokumentationen ständig für Dienstleistungen verfügbar.

Sämtliche Unterlagen (wie Datenträger, Zeichnungen, Source Codes, betriebsinterne Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse etc.), die im Rahmen der Auftragsabwicklung den Mitarbeitern oder Subunternehmer von PC-Future GmbH sowie den Mitarbeitern oder Subunternehmer des Kunden zugänglich sind, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und dürfen nicht verwertet werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Gesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.

Werden Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, stellt dieser sicher, dass PC-Future GmbH während der Leistungserbringung unbehinderten Zutritt erhält. 

Der Kunde wird für den Zeitraum der Leistungserbringung für die Mitarbeiter von PC-Future GmbH angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit treffen und sicherstellen, dass er oder eine von ihm beauftragte sachkundige Person während der Leistungserbringung am Installationsort anwesend ist. 
Der Kunde stellt sicher, dass die produktspezifischen Umgebungsbedingungen gemäß den Installations- und Wartungsrichtlinien eingehalten werden.
Der Kunde wird die vom jeweiligen Hersteller angeführten produktspezifischen "Wartungsaufgaben des Kunden" selbständig durchführen.
PC-Future GmbH setzt voraus, dass alle übergebenen Informationen vollständig und korrekt sind. Andernfalls werden die entstehenden Mehrleistungen gemäß Einzelauftrag behandelt.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienstleistungen von PC-Future GmbH alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie die Anweisungen von PC-Future GmbH zu befolgen.
Der Kunde wird PC-Future GmbH unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Dienstleistungen von PC-Future GmbH unterrichten und PC-Future GmbH bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von PC-Future GmbH erbrachten Dienstleistungen beruht, ist PC-Future GmbH berechtigt, dem Kunden die Kosten für den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

Voraussetzungen für Serviceleistungen an Software sind darüber hinaus:

Das Vorliegen einer gültigen Lizenz für die zu betreuende Software gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Die Erfüllung der, in der dazugehörigen Software Produkt Beschreibungen, definierten Mindestvoraussetzung. 

14.Fernwartung 

Durch unser Fernwartungssystem sind wir in der Lage schnell und unkompliziert auf den PC des Kunden zuzugreifen.
Soweit diese Dienstleistungen standardmäßig mit Hilfe dieser Software bereitgestellt wird, stellt der Kunde die nötigen Kommunikationsvoraussetzungen, wie z.B. einen Internet- und einen Telefonanschluss zur Verfügung.

 

Der Kunde genehmigt ausdrücklich den Einsatz dieser Software auf seinen Rechnern, sobald er die Remotesoftware über PC-Future GmbH erhalten hat (z.B. über Download oder E-Mail). Eine Fernwartung, das Sehen des Bildschirms des Kunden und – wenn erforderlich – die Steuerungsübernahme, ist nur durch das Zutun des Kunden möglich (z.B. Eingabe einer Sitzungsnummer).

Nach Schließen der Software ist ein erneuter Zugriff von uns nicht möglich.

 

Darüber hinaus kann auf Kundenwunsch ein Host, zum Beispiel auf Servern, installiert werden, um den Wartungszugriff dauerhaft zu gewähren. Somit kann die Wartung und Instandhaltung kontinuierlich aufrechterhalten und Fehlern vorgebeugt werden. Im Zuge dieser Serviceleistung nehmen wir eine Monitoringsoftware in Betrieb, welche frühzeitig auftretende Probleme meldet. Diese kontinuierliche Wartung durch uns reduziert Reaktionszeit und Aufwand.

 

Gelangt die PC-Future GmbH im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.

Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen.

PC-Future GmbH empfiehlt dem Kunden, bevor diese eine Fernwartungssitzung anfordern oder annehmen, alle Anwendungen, welche persönliche oder vertrauliche Informationen enthalten können, zu schließen.

PC-Future GmbH führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der vorher getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung.

Notwendige Datenübertragungen zu Zwecken der Fernwartung werden in hinreichend verschlüsselter Form erfolgen.

 

Der Kunde trägt, im Falle einer Fernwartung, die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die PC-Future GmbH.

Der Kunde ist insbesondere auf die Vorschrift des §11 Abs. 5 BDSG hingewiesen.

 

Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so werden diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme unverzüglich gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden.

 

Die PC-Future GmbH verpflichtet sich, bei der Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur festangestellte Mitarbeiter für Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet sind.

 

15.Einzelaufträge

Dienstleistungen auf Einzelauftrag werden von PC-Future GmbH entsprechend der aufgewendeten Arbeitszeit und des benötigten Materials, beides gemäß der jeweils gültigen Preisliste von PC-Future GmbH, berechnet. 
Es wird mindestens eine Arbeitsstunde pro Einzelauftrag in Rechnung gestellt; angefangene Arbeitsstunden werden auf halbe bzw. ganze Stunden aufgerundet. Für Dienstleistungen vor Ort wird zusätzlich zu jedem angefangenen Arbeitstag eine Reisekostenpauschale entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ausnahmen sind auf der Rechnung aufgeführt.

16.Datenschutz und Geheimhaltung

Wir verpflichten uns gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der ab 25.05.2018 anzuwendenden DSGVO.

Die von uns beauftragten Mitarbeiter sind zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und über die Konsequenzen eines Missbrauchs belehrt.

Sämtliche uns ggf. aufgrund der Durchführung der Arbeiten bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden werden wir streng vertraulich behandeln.

Personenbezogene Daten, die wir beispielsweise bei Fernwartungsmaßnahmen erhalten, werden wir unverzüglich löschen, sobald diese Daten für die Leistungserbringung oder einen gesetzlichen Nachweis nicht mehr benötigt werden.

Sofern ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne von §11 BDSG. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit, beispielsweise einer Fernwartung, verantwortlich.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

17.Rechtsform

PC-Future GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Amtsgericht München unter der NR:137285 registriert.

18.Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Weilheim vereinbart; PC-Future GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

PC-Future GmbH
Senkenweg 11
86972 Schwabniederhofen
Telefon:  08861/9080480
Fax: 08861/9080606

Geschäftsführer:
Christian Hofmann

Stand: 04.05.2020

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